Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Schrozberg
Seit 1995 bin ich in Schrozberg als Rechtsanwalt tätig und habe mich von Anfang an hauptsächlich mit Familien- und Erbrecht sowie Straßenverkehrsrecht mit Strafrecht, Mietrecht und privatem Baurecht beschäftigt.
Meine langjährige Berufserfahrung gerade in diesen Gebieten steht Ihnen bei der Bewältigung der Probleme, die in diesen Gebieten auftreten, zur Seite.
Meine Beratung erfolgt außerhalb des Gerichts und vor Gerichten, um Ihrem Recht zur Geltung zu verhelfen.
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht, Ihre konkrete Position zunächst herauszuarbeiten und rechtlich zu bewerten. Dabei steht besonders in meinem Augenmerk, Ihre Ansprüche durchzusetzen, um drohende nicht mehr wiedergutzumachende persönliche Schäden und wirtschaftliche Nachteile auszuschließen.
Um dies zu gewährleisten, empfehle ich meinen Mandanten nach sorgfältiger rechtlicher Beurteilung die bestmögliche Vorgehensweise, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Dies kann beispielsweise durch Beratungsgespräche, Verhandlungen mit der Gegenseite und Behörden sowie die gerichtliche Klärung erfolgen. Hierbei erfolgt die Beratung bundesweit.
Bei Spezialfragen helfe ich Ihnen dabei, einen Spezialisten in die Beratung einzubeziehen, um eine optimale Beratung zu gewährleisten.
Familienrecht
Bei Scheidungen sind in aller Regel Probleme vorprogrammiert. Hier gilt es, von Anfang an Fehler und Fallen zu vermeiden. Hierzu empfehle ich Ihnen die möglichst frühe Wahrnehmung eines Beratungstermins, damit schon rechtzeitig die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden können.
Unterhaltsberechnung
Vor und während des Scheidungsverfahrens treten sehr oft Fragen zum Unterhalt der Angehörigen auf. Hier liegt die größte Fehlerquelle bei der genauen Berechnung der jeweiligen Einkommen, der ehebedingten Belastungen, deren rechtliche Bewertung und der daraus resultierenden Unterhaltsbeträge.
Nach Rechtskraft der Scheidung geht es beim Nachehelichen Unterhalt vorwiegend um die Frage, ob und wie lange der bisherige Ehegatte auch für die Zeit nach der Scheidung noch Unterhalt verlangen kann und ob dieser gegebenenfalls zeitlich begrenzt werden kann.
Scheidungsverfahren
©olly, Adobe Stock
Erbrecht
„Jeder Erbfall wird zu einem Streitfall“, heißt es unter Juristen.
Deshalb gilt es, sowohl vor dem Tod so vorzusorgen, dass später keine Streitigkeiten um das Erbe entstehen als auch im Fall des Erbens dafür zu sorgen, dass Rechte, die dem jeweiligen Erben zustehen, rechtzeitig erkannt und geltend gemacht werden.
Bei der Testamentsgestaltung unterstütze ich Sie, damit Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse Berücksichtigung finden und juristisch Bestand haben. Erfahrungsgemäß treten bei selbst erstellten, ohne rechtliche Beratung entstandenen Testamenten, regelmäßig auf Auslegungsprobleme, die dazu führen können, dass gerade das eintritt, was Sie vermeiden wollten. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Ist der Erbfall einmal eingetreten, geht zu diesem Zeitpunkt das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf die Erben über. Es fallen dabei Aufgaben an, wie die Meldung des Todesfalls, die Beantragung der Sterbeurkunde, Benachrichtigung von Versicherungen, Überprüfung etwaiger Bankvollmachten, Versicherungen und Mietverhältnissen sowie die mögliche Beantragung eines Erbscheines.
Parallel müsste ein etwaiger Erbe fristgerecht prüfen, ob er ein etwaiges Erbe ausschlagen will, wenn eine Überschuldung vorliegen sollte.
Bei der Erbauseinandersetzung geht es darum, Ihr Recht von Anfang an durchzusetzen und zu sichern. Besonders bei einer Mehrheit von Erben ist es von Anfang an wichtig, dass Ihre Rechtsposition gesichert wird, um finanziellen Schaden zu vermeiden.
Wenn Sie von der Erbfolge ausgeschlossen „enterbt“ sind, ist der möglicherweise Ihnen zustehende Pflichtteil zu bedenken und frühzeitig Vorsorge zu treffen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Auch hierbei sind Fristen zu beachten.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung fertige ich mit Ihnen nach eingehender Beratung.
Verkehrsrecht
Unfälle
Eine Beratung erfolgt durch mich im Vorfeld und gerichtlich:
Die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftretenden Probleme sind vielfältig und Verstöße können empfindliche Folgen nach sich ziehen.
Verkehrsunfall/ Regulierung des Unfallschadens:
Nach einem Verkehrsunfall treten Probleme mit dem Schaden am eigenen Fahrzeug, den daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, Schmerzendgeldfragen bei Verletzungen, Mietwagen/Nutzugsausfall und anderen Problemen auf.
Schon die Ermittlung eines richtigen Ansprechpartners, bei dem die Schäden geltend gemacht werden können, kann Fragen aufwerfen, ebenso die zügige Geltendmachung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechts und Ansprüche.
Ich berate Sie zeitnahe und bis zum Ende der Angelegenheit gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ordnungswidrigkeiten
Strafrecht
Mietrecht
Das deutsche Mietrecht ist diffizil. In den §§ 535 bis 577 a des bürgerlichen Gesetzbuches sind die Regeln für das Miteinander des Vermieters und des Mieters geregelt.
Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten, die nicht nur die nichtgezahlte Miete und deren Folgen betreffen, sondern auch vor Gericht führen.
Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich.
Ein besonders heikles Thema im Bereich des Mietrechts ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Hier ist die Prüfung der Voraussetzungen der fristgerechten oder fristlosen Kündigung des Vermieters bei beispielsweise nicht gezahlter Miete besonders wichtig. Die dann auszusprechende Kündigung ist Grundstein dafür, dass dem Mieter erfolgreich begegnet werden kann und vor Gericht mit Erfolg gehandelt werden kann. Hierbei gibt es zahlreiche Formvorschriften, die gesetzlich vorgeschrieben und zu beachten sind.
Auch auf Mieterseite lehrt meine Erfahrung, dass eine Prüfung einer dem Mieter ausgesprochenen Kündigung größte Bedeutung hat. Zu leicht treten hier Fehler auf, die sich dann auf die einzuschlagende Stoßrichtung und Taktik außergerichtlich und wenn notwendig im Prozess auswirken.
Die Eigenbedarfskündigung ist in den letzten Jahren mehr und mehr Mittel zum Zweck geworden, einen an sich nicht mehr erwünschten Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt es der Gesetzgeber dem Vermieter, das bestehende an und für sich nicht kündbare Mietverhältnis dennoch zu kündigen. Hier gilt es, die einzuleitenden Schritte genauestens zu prüfen, bevor vorgegangen wird.
Alle Streitigkeiten eines bestehenden Mietvertrages bedürfen der rechtlichen Überprüfung mit juristischer Kompetenz und Sachverstand. Ich berate meine Mandanten diesbezüglich im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Privates Baurecht
Sie benötigen Unterstützung als Bauherr, Handwerksbetrieb oder Bauunternehmung?
Sie brauchen rechtliche Hilfe in außergerichtlicher oder gerichtlicher Auseinandersetzung?
Private Bauherren sind bei in Auftrag gegebenen Bauvorhaben regelmäßig vor Probleme gestellt, die mit auftretenden höheren Kosten, auftauchenden Mängeln, Mängelhaftung und Abnahme zusammenhängen. Oft entstehen auch Schwierigkeiten bei der Abrechnung.
Bei Bauunternehmern treten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Lohns auf, auch bestehen Probleme bei der Abnahme und der Behandlung von eingewandten Mängeln. Resultat sind unberechtigte Abzüge oder gar Schadensersatzansprüche der Bauherrschaft.
Ich berate und vertrete Sie als Bauherr, Handwerksbetrieb oder Bauunternehmer in den Rechtsfragen des privaten Baurechts, außergerichtlich und gerichtlich.
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